1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen
dem Auftraggeber, folgend AG genannt, mit der DiRadTec GmbH abgeschlossenen
Verträge, welche die Durchführung einer von DiRadTec GmbH angebotenen Dienstleistungen
zum Gegenstand haben. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere
die Aufgabenbereiche:
• Prüfungen an Modalitäten und Geräten in der Radiologie (siehe 2.),
• Seminare, Workshops, Lehrgänge, Trainings und Coachings (siehe 3.)
• Beratungs- und sonstige Dienstleistungen (siehe 4.).
1.2. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien vereinbaren die vertrauliche Behandlung des Inhaltes des Vertrages.
Dies gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
1.3. Haftung für Webseiten / Links
Die DiRadTec GmbH hat keinen Einfluss auf Inhalte und Gestaltung von Webseiten
Dritter und haftet nicht für die Inhalte und die Gestaltung von Webseiten Dritter, auf
die direkt oder indirekt verwiesen wird. Sollten auf Webseiten, die von der DiRadTec
GmbH verlinkt sind, rechtswidrige Inhalte zu finden sein, so wird sie nach Kenntniserlangung
der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte unverzüglich die Links zu diesen Angeboten
entfernen.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden,
die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen,
haftet allein der oder die Verantwortliche der jeweiligen Seite, auf welche verwiesen
wurde, nicht der oder die mittels eines Links darauf Verweisende.
1.4. Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der Art der Dienstleistung, ergänzende
Regelungen finden sich in den entsprechenden Unterpunkten zu 2., 3. und 4.
Alle angegebene Preise sind in Euro (€).
Die gesetzliche Umsatzsteuer beziehungsweise die gesetzliche Mehrwertsteuer ist
nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung
nach § 19 UStG Anwendung findet.
Die DiRadTec GmbH ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an eine vom
AG mitgeteilte E-Mail-Adresse als PDF-Datei zu übermitteln, zur Erteilung einer
Rechnung auf Papier ist der Auftragnehmer in diesem Fall nicht verpflichtet.
Der Rechnungsbetrag ist jeweils mit Rechnungslegung durch die DiRadTec GmbH
fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
1.5. Datenschutz
Die DiRadTec GmbH verarbeitet die für die Erfüllung der abgefragten Dienstleistung
erforderlichen Daten. Dies umfasst persönliche Daten, soweit für die Dienstleitung
notwendig. Die erhobenen Daten werden gelöscht, sobald die Dienstleistung vollständig
erbracht wurde und die Daten nicht auf Grund einer Gesetzgebung vorgehalten
werden müssen.
1.6. Gerichtsstand
Zur Entscheidung von mit uns entstehenden Streitigkeiten wird, soweit eine Vereinbarung
zulässig ist, dass für die DiRadTec GmbH zuständige Gericht als örtlich zuständig
vereinbart. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
1.7. Sonstiges/Schriftform
Durch Vertragsabschluss werden die vorliegenden AGB anerkannt. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.
1.8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
2. Prüfungen an Modalitäten und Geräten in der Radiologie
2.1. Vertragsgegenstand
Grundlage der Zusammenarbeit, des Leistungsumfanges und der Leistungserbringung
ist der zwischen dem Kunden und der DiRadTec GmbH geschlossene Vertrag.
Die DiRadTec GmbH übernimmt die Durchführung der im Vertrag zwischen der
DiRadTec GmbH und dem AG aufgeführten Prüfungen an radiologischen Modalitäten
und Geräten im aufgeführten Umfang für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
Für die Durchführung kann die DiRadTec GmbH Beauftragte benennen.
2.2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst Konstanzprüfungen nach §116 StrlSchV und QS-RL an
den im Vertrag, entsprechend Ziffer 2.1., genannten Modalitäten und Geräten mit
entsprechender Dokumentation der Ergebnisse in digitaler Form gemäß den jeweils
geltenden Normen und Gesetzen in der definierten Anzahl.
Sollten in der Aufstellung unter Ziffer 2.1. Modalitäten des AG nicht aufgeführt aber
zu prüfen sein, oder sich die Prüfungsanforderungen ändern, so erhöht sich der angegebene
Preis entsprechend der Anzahl der Geräte bzw. nach dem Aufwand der
neuen Prüfungsanforderungen.
Eine Reduktion des Prüfumfangs erfordert eine Zustimmung beider Vertragsparteien
im Voraus.
2.3. Durchführung
Die Terminabsprache für die Prüfung sollte mindestens 30 Tage vor Durchführung
der Prüfungen zwischen dem AG und der DiRadTec GmbH und möglichst nach
Wunsch des AG erfolgen. Die Kommunikation erfolgt in Schriftform. Der AG stellt der
DiRadTec GmbH die Liste der zu prüfenden Modalitäten und Geräte incl. der Standorte
dieser vor der Durchführung zur Verfügung.
Der AG benennt Ansprechpartner für die DiRadTec GmbH zur Kommunikation von
Problemen, zur Klärung von Rückfragen oder sonstigen in Zusammenhang mit dem
Prüfauftrag stehenden Inhalten zur Verfügung.
Der AG ist dafür verantwortlich, dass zum vereinbarten Termin dem Personal der
DiRadTec GmbH Zugang zu den zu prüfenden Modalitäten oder Geräten gewährt
wird bzw. die Geräte für die DiRadTec GmbH und deren Personal zugänglich sind, da
die DiRadTec GmbH in den Räumen des AG nicht weisungsbefugt ist. Die Räume des
AG müssen für die Durchführung der Leistungen geeignet sein und die Modalitäten
und Geräte in hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Das Personal der DiRadTec
GmbH hat den Weisungen des jeweils zuständigen Strahlenschutzbeauftragten des
Kunden bezüglich seiner Pflichten nach StrlSchG Folge zu leisten.
Der AG stellt der DiRadTec GmbH alle für die Durchführung der Prüfung nach § 2
notwendigen Dokumente vor der Prüfung zur Verfügung (Prüfwerte der vorherigen
Konstanzprüfungen, Bezugswerte zur Konstanzprüfung, Abnahmeprüfung, Mittelungen
der ärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung, sonstige Informationen für eine erfolgreiche
Durchführung der Prüfung, etc.).
Der AG stellt die erforderlichen Prüfmittel für die Prüfung nach § 2 zur Verfügung.
Die ggf. teilweise Bereitstellung von Prüfmitteln für die Prüfung nach § 2 in Teilen
durch die DiRadTec GmbH ist vor der Terminierung in Schriftform zwischen AG und
Ader DiRadTec GmbH abzustimmen und Bedarf der grundsätzlichen Möglichkeit nach
§ 116 Abs. 2 StrlSchV.
Für die Durchführung der Prüfung nach § 2 an einer Röntgenanlage des AG muss
eine Kurzeinweisung des Personals der DiRadTec GmbH in die Bedienung der Röntgenanlage
und die Durchführung der Prüfung nach § 2 erfolgen. Einweisende können
Primäreingewiesene, der Inverkehrbringer oder der Hersteller sein. Die Kosten für die
Einweisung trägt der Kunde.
Die bei der Durchführung der Prüfung nach § 2 erstellten digitalen Aufnahmen versendet
die DiRadTec GmbH nach Vorgaben des AG in das Picture Archiving an Communication
System (PACS) des AG, soweit dies an der jeweiligen Modalität möglich
ist. Der AG ist für die einwandfreie Funktionalität der technischen Übertragung verantwortlich.
Die DiRadTec GmbH übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Speicherung
von Aufnahmen durch Leistungen nach § 2 oder die daraus entstehenden
Pflichten des AG gemäß §117 StrlSchV.
Nach der Durchführung der Prüfung gem. § 2 stellt die DiRadTec GmbH dem AG eine
entsprechende Dokumentation der Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung. Sofern
eine digitale (pdf-Dokumente) erfolgt, versendet die DiRadTec GmbH diese möglichst
per E-Mail an den gemäß Punkt 2.3. benannten Ansprechpartner des AG. Anderweitige
Dokumentationen sind zwischen den Vertragspartnern in Schriftform abzustimmen.
2.4. Vertragsgebühr/Abrechnung
Die DiRadTec GmbH berechnet dem Kunden nach jeder Durchführung die Vertragsgebühr
lt. vertraglicher Aufstellung. Die Vertragsgebühr schließt die unter 2.2. genannten
Leistungen, einschließlich aller zusätzlicher Kosten ein.
Die vereinbarte Vertragsgebühr kann durch die DiRadTec GmbH mit einer Benachrichtigungsfrist
von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres geändert werden. In
diesem Fall kann der Kunde den Vertrag, mit einer Frist von einem Monat vor dem Inkrafttreten
der Änderung der Vertragsgebühr kündigen.
Gesonderte Berechnungen werden im Vertrag aufgeführt.
2.5. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag gilt zunächst für umseitig in Ziffer 2.2. genannten Zeitraum. Er verlängert
sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten
vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung kann erstmalig nach
12 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Wichtige Kündigungsgründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Leistungsverzug, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ebenfalls als
wichtiger Grund wäre eine erhebliche Dissens über Gestaltung und Durchführung des
Auftrages, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
2.6. Spezielle Regelungen zur Haftung zur Dienstleistung (zu 2.)
Nach Durchführung der unter 2. vereinbarten Leistungen sind die Vertragsgegenstände
vom AG oder seinen Beauftragten zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen
sofort vorzubringen.
Ansprüche des AG, die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen, insbesondere
auf Ersatz von Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Prüfintervalle kann die DiRadTec GmbH
wegen der unter 2.3 genannten Umstände und Voraussetzungen und auf Grund der
Bestimmungen des StrlSchG keine Haftung übernehmen.
Die DiRadTec GmbH haftet nicht für die Erfüllung der Pflichten des AG, welche durch
den §116 und §117 StrlSchV entstehen.
Bei der Prüfung gemäß 2. an einer Modaliät oder eines Gerätes des AG, übernimmt
die DiRadTec GmbH für Beschädigungen an der Anlage des AG (insbesondere am
Strahler einer Modalität), welche nicht durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch
entstanden sind, keine Haftung.
3. Seminare, Workshops, Lehrgänge, Trainings und Coachings
3.1. Vertragsgegenstand
Die DiRadTec GmbH bietet die Durchführung von Seminaren, Workshops, Lehrgängen,
Trainings und Coachings an und stellt dafür Lehrende.
Das angebotene Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Veränderungen, Ergänzungen
oder Löschungen sind ohne gesonderte Ankündigung möglich.
Grundlage der Zusammenarbeit, des Leistungsumfanges und der Leistungserbringung
ist der zwischen dem Auftraggeber und der DiRadTec GmbH geschlossene Vertrag.
3.2. Vertragsgebühr/Abrechnung
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Die DiRadTec GmbH berechnet dem Auftraggeber nach jeder Durchführung
die vereinbarte Vertragsgebühr. Alle Preise sind freibleibend.
3.3. Kennzeichnungsrecht und Urheberrecht
DiRadTec GmbH ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten
Texte, Grafiken, Tondokumente und Videosequenzen zu beachten, selbst erstellte
Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie
Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Die bloße
Nennung impliziert nicht, dass kein Schutz durch Recht Dritter besteht. Das Copyright
für veröffentlichte, von DiRadTec GmbH selbst erstellte Objekte bleibt allein bei
den jeweiligen Autoren. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken,
Tondokumente, Videosequenzen und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch
die Rechteinhaber nicht gestattet.
3.4. Copyright
Die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen sind urheberrechtlich
geschützt. Sie dürfen weder in Gänze noch auszugsweise ohne schriftliche Einwilligung
durch die DiRadTec GmbH weitergeben, vervielfältigt, zum Download oder Kopieren
bereitgestellt oder gewerblich genutzt werden.
Es ist den Teilnehmenden und Vertragspartnern untersagt, während der Veranstaltung
zu filmen, zu fotografieren oder Tonmitschnitte zu erstellen.
3.5. Spezielle Regelungen für Onlineveranstaltungen
Die Art der Durchführung der Veranstaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Im Falle von Onlineveranstaltungen haftet die DiRadTec GmbH nicht für Schäden an
Hard- und Software wie beispielsweise durch den Empfang von Schadsoftware oder
technischen Defekten.
Das Bereithalten der technischen Ausstattung zur Teilnahme obliegt den jeweilig
Teilnehmenden. Grundsätzlich wird ein für die Kommunikationsplattform (wie zum
Beispiel, Microsoft Teams oder Zoom) geeigneter PC inkl. einer funktionierenden Kamera,
einem Mikrofon und Lautsprechern sowie einer entsprechend performanten Internetverbindung
benötigt.
3.6. Absage von Veranstaltungen
DiRadTec GmbH behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen abzusagen, die es
nicht selbst zu vertreten hat, z.B. bei Erkrankung von Dozierenden. Die Auftraggeber
werden unverzüglich nach Bekanntwerden der Notwendigkeit der Absage schriftlich
benachrichtigt. Ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet. Wenn möglich wird
ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers,
insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.
Sonstige Absagen und Vertragskündigungen sind bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen
Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei kürzeren Stornierungszeiten hat der
Auftraggeber 100 % der Kosten zu tragen.
Das Fernbleiben einzelner Teilnehmenden oder die verkürzte Teilnahme durch einzelne
Teilnehmende berechtigt nicht zur Kürzung der vereinbarten Vertragsgebühr.
3.7. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag gilt für die im Vertrag aufgeführte(n) Veranstaltung(en).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Wichtige Kündigungsgründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Leistungsverzug, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ebenfalls als
wichtiger Grund wäre ein erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des
Auftrages, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht
3.8. Spezielle Regelungen zur Haftung zur Dienstleistung (zu 3.)
Seitens der DiRadTec GmbH wird keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Sofern seitens
der DiRadTec GmbH nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt, sind jegliche Haftungsansprüche mit Bezug auf ideelle und materielle
Schäden durch die Nutzung oder auch Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen
inkl. einer möglichen Unvollständigkeit oder Unkorrektheit der Informationen
gegen die DiRadTec GmbH grundsätzlich ausgeschlossen.
Die DiRadTec GmbH haftet nicht für Absagen, inhaltliche Kürzungen, Veranstaltungsverkürzungen
und inhaltliche Modifikationen, die nicht durch die DiRadTec GmbH zu
vertreten sind.
Die DiRadTec GmbH übernimmt keine Haftung für Einschränkungen während der
Teilnahme bzw. die Unmöglichkeit der Teilnahme an Onlineveranstaltungen wegen
Defiziten, Defekten oder sonstigen, nicht durch die DiRadTec GmbH zu vertretenden
Gründen in der technischen Ausstattung der Teilnehmenden
4. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen
4.1. Vertragsgegenstand
DiRadTec GmbH erbringt die Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die
DiRadTec GmbH ist Auftragnehmer. Dies können u. a. Prozessberatungen, Projektberatungen,
Beratung zur räumlichen und technischen Ausstattung in radiologischen
Einrichtungen sein, jeweils im Kontext der radiologischen Diagnostik. Das Leistungsspektrum
ist im Vertrag abgestimmt.
4.2. Vertragsumfang / Vertragslaufzeit
Die zu erbringende Leistung ist detailliert in einem Vertrag zu definieren. Neben den
abgefragten Leistungen ist ebenso die Laufzeit festzulegen.
4.3. Feststellung der Leistungserbringung
Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung
als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden
Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden
durch die DiRadTec GmbH erläutert wurden. Unerheblich ist, ob oder wann die
Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. In allen anderen Fällen
gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand dem Auftraggeber von
der DiRadTec GmbH zur Verfügung gestellt wird.
4.4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der DiRadTec GmbH bei der Erfüllung seiner vertraglich
geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner
Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen
zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller
benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software in jeweils
gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Formaten, soweit die Mitwirkungsleistungen
des Kunden dies erfordern. Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass er die
Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und die DiRadTec GmbH die Nutzungsrechte
im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält. Der Auftraggeber informiert die
DiRadTec GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung
auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
Die DiRadTec GmbH ist der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem
Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort
und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
4.5. Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet,
bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er
ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzten.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer
zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach
sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen
und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers
zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und
Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen.
Werden dem Auftragnehmer Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme
im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, so haftet der Auftraggeber
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftragnehmer unterlassen
hat, entsprechende Kopien und/oder Datensicherungen durchzuführen und
damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Dokumente oder Daten mit vertretbarem
Aufwand wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden können.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner
Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
4.6. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffene
Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,
Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen etc.) verbleiben
beim Auftragnehmer.
Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
ausschließlich für vom Vertrag umgefasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber
ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung
des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls
entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung
des Auftragnehmer- insbesondere etwa die Richtigkeit des Werkes- gegenüber
Dritten.
4.7. Spezielle Regelungen zur Geheimhaltung / zum Datenschutz (Punkt 4.)
Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogene Dritte, sind zeitlich unbegrenzt
verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf
nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst erfolgen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber
leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen
insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetztes, wie etwa Zustimmungserklärungen
der Betroffenen, getroffen worden sind.
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Nutzung der Daten einverstanden und
willigt in die Verarbeitung und Nutzung der Daten auch für Zwecke der Beratung und
Werbung ausdrücklich ein. Die Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft durch entsprechendes Verlangen gegenüber dem
Auftragnehmer widerrufen.
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie
darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur
Vertragserfüllung erfolgt.
4.8. Vertragsgebühr / Abrechnung
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Die DiRadTec GmbH berechnet dem Auftraggeber nach jeder Durchführung
die vereinbarte Vertragsgebühr. Eine Aufrechnung eigener Ansprüche des
Auftraggebers gegen Zahlungsansprüche der DiRadTec GmbH wird nicht zugestanden,
ausgenommen die Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig, entscheidungsreif
oder rechtskräftig festgestellt
Für Verträge mit einer angesetzten Laufzeit von mehr als 3 Monaten ist es dem Auftragnehmer
gestattet, Teilrechnungen zu stellen. Die Höhe der Teilrechnung richtet
sich dabei an der bis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erbrachten Leistung. Dies
kann insbesondere die investierten Arbeitsstunden zur Grundlage haben. Die allgemeinen
Zahlungsmodalitäten gelten entsprechend für die Teilrechnungen.
Alle Preise sind freibleibend.
4.9. Haftung
6.1. Die DiRadTec GmbH haftet nicht für den Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Dies umfasst u. a. höhere Gewalt, Verzögerung bei der Beauftragung
bzw. Auftragsbestätigungen, technische Defekte, die Unzumutbarkeit der Leistungserbringung.
Ende der AGBs der DiRadTec GmbH, Stand 22.02.2025
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